Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen

Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen (AGB)


der “Anhängervermietung Klümper" (Phillipp Klümper - Einzelunternehmer - nachfolgend “Vermieter” genannt)”
und dem Mieter (nachfolgend “Mieter” oder “Kunde” genannt).

Die Mietgegenstände (Anhänger des Vermieters) werden nachfolgend "Anhänger" oder "Fahrzeug" genannt.
Hierbei ist das Zubehör des Vermieters ebenfalls eingeschlossen.



§1 Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Änderungsbefugnis

1. Der Vermieter bietet Mietern die Möglichkeit, Anhänger zu mieten. Für alle Vermietungsgeschäfte, welche über die Internetseite anhaengervermietung-kluemper.de geschlossen werden, gelten die vorstehenden AGB und als Verwender im Sinne der §§ 305 BGB der jeweilige Vermieter (unmittelbar bzw. entsprechend).

2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Mietern, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Grundsätzlich gelten in der aufgezählten Reihenfolge die nachfolgenden vertragswesentlichen Regelungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Vermieter anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mieter nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB, sowie der Datenschutzerklärung. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Webseite bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Mieter ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail) binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird der Mieter bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.


§2 Allgemeine Regelungen zur Vertragsbeziehung

1. Jede Präsentation und sonstige Leistungsbeschreibungen, insbesondere unter dem Internetauftritt https://anhaengervermietung-kluemper.de sind unverbindlich.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter das Angebot des Mieters vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen beginnt.

3. Die Buchung eines Anhängers durch den Mieter ist ein verbindliches Angebot nach § 145 BGB auf Abschluss eines Mietvertrages. Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist die Verfügbarkeit des Anhängers, sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Bestellprozesses inkl. Bezahlung. Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, wenn der gebuchte Anhänger oder ein vergleichbarer nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht.

4. Die konkreten Bestell- bzw. Mieterstammdaten des Mieters werden bei dem Vermieter gespeichert. Der Mieter kann über die E-Mail Adresse info[at]anhaengervermietung-kluemper.de in Verbindung treten, um z.B. die Adresse, Anschrift oder den Nutzungszeitraum bzw. die Zahlungsart zu ändern. Dies geschieht im E-Commerce zur Sicherheit des Mieters, über eine verschlüsselte Datenübertragung (TSL/ SSL - Transport Layer Security/ Secure Sockets Layer).

5. Sollte sich herausstellen, dass der Mieter/ Fahrer dem Vermieter fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren schriftlicher Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und der Vermieter als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren, ist der Vermieter berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Mieter erhält hierbei im Vorfeld die Gelegenheit zur Stellungnahme.

6. Nutzungsberechtigt ist der Mieter, welcher im Bestellprozess angegeben wird. Weitere Personen müssen dem Vermieter vor Fahrtantritt schriftlich genannt werden. Mieter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre
Im Besitz einer für den gebuchten Anhänger in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.
Diese Voraussetzungen sind dem Vermieter bei der Anmietung und jeweils vor Fahrtantritt auf Verlangen von dem Vermieter nachzuweisen. Die Überlassung des Anhängers an weitere, nicht im Mietvertrag angegebene Fahrer ist nicht gestattet. Darüber hinaus können Firmenkunden bzw. juristische Personen (insb. Unternehmen, eingetragene Vereine), nutzungsberechtigte Personen (beauftragte Personen) angeben, die in ihrem Namen und auf ihre Rechnung Anhänger buchen und/oder nutzen können. Der Mieter (insb. beauftragte Personen) hat das Handeln der zur Fahrt berechtigten Personen wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Mieter muss jederzeit nachweisen können, wer den Anhänger mit einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis genutzt und geführt hat.

7. Es ist dem Mieter untersagt, bereitgestellte Zugangscodes, (Web, Mobile)-Applikationen für Öffnung von Anhängern an Dritte weiterzugeben. Nutzungsberechtigte Personen müssen sicherstellen, dass Dritten keine Zugangsmöglichkeit besteht. Schriftliche Aufzeichnungen der Zugangsdaten dürfen nicht in unmittelbarer Nähe aufbewahrt werden und dürfen nicht ungesichert auf dem Smartphone gespeichert werden. Der Verlust der Zugangsdaten muss dem Vermieter unverzüglich per E-Mail (info[at]anhaengervermietung-kluemper.de) angezeigt werden. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar.

8. Nutzungsberechtigte Personen sind verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahmung des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) dem Vermieter unverzüglich per E-Mail (info[at]anhaengervermietung-kluemper.de) anzuzeigen. Mit Entzug der Fahrerlaubnis bzw. mit Eintritt anderer die Fahrerlaubnis einschränkender Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) ist den nutzungsberechtigten Personen eine Nutzung der (Web, Mobile)-Applikationen zur Anmietung von Anhängern untersagt. Mit Eintritt eines der vorgenannten Umstände endet bzw. ruht die Berechtigung zum Nutzen eines gemieteten Anhängers sofort.

9. Nutzungsberechtigte Personen haben den Anhänger vor Fahrtantritt auf Schäden und Verschmutzungen sowie die Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überprüfen. Stellen nutzungsberechtigte Personen Schäden oder grobe Verschmutzungen fest, haben sie diese unverzüglich an den Vermieter mitzuteilen. Weiterhin müssen vor Fahrtantritt Bilder vom Anhänger auf dem zugesandten Link (an die vom Mieter angegebene E-Mail Adresse) hochgeladen werden.

10. Der Anhänger darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Straßenverkehrs benutzt werden. In folgenden Fällen ist die Nutzung des Anhängers untersagt:
Zum Transport von Personen.
Zum Transport von Tieren.
Zum Transport von gewerblichen Güternah- oder fernverkehr.
Bei Fahrten im Gelände oder auf unwegsamen Straßen.
Zur Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben.
Für die Untervermietung oder zum Fahrtraining.
Bei Nutzung des Anhängers durch Personen, die unter gesetzwidrigem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Bei der Begehung eines Verbrechens oder sonstiger illegaler Aktivitäten.
Für den Transport von Gefahrgütern, die den Anhänger oder dessen Zubehör beschädigen könnten.
Jedes Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern.

11. Das Nutzen der Anhänger ist nur in folgenden Ländern gestattet: Deutschland

12. Die nutzungsberechtigte Personengruppe hat sich verkehrsgerecht (z.B. unter Vermeidung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten) zu verhalten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten. Solange während der Nutzungszeit der Anhänger nicht benutzt wird, muss dieser verschlossen und gesichert (mit Hilfe des Kastenschlosses und den Unterlegkeilen) sein, eine eventuell vorliegende Parkkralle angebracht sowie wenn vorhanden die Handbremse angezogen sein. Der gemietete Anhänger muss pfleglich und schonend behandelt werden, insbesondere ist die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Anhängers vom Vermieter zu erfüllen (insbesondere die maximalen Zuladung und Geschwindigkeit).


§3 Unfall, Panne, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

1. Bei jeder Beschädigung des Anhängers oder dessen Zubehör während der Nutzungsdauer ist der Vermieter unverzüglich über die angegebene E-Mail Adresse oder Notfallnummer zu informieren. Der Mieter hat einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen sowie darüber hinaus im Rahmen des Zumutbaren zur Aufklärung des Sachverhaltes und Abwicklung des Schadensfalls beizutragen. Dazu gehört, dass die nutzungsberechtigten Personen alle Fragen zum Schadensereignis gegenüber dem Vermieter wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. Der Unfallort darf erst verlassen werden, wenn die erforderlichen Feststellungen zum Schadensgeschehen getroffenen werden konnten oder es dem Vermieter möglich ist, diese zu treffen, oder ein Notfall eintritt bzw. es polzeiliche Anweisungen erfordern.

2. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Mieter nebst den nutzungsberechtigten Personen kein Schuldanerkenntnis abgeben.


§4 Rückgabe, Stornierung und Kündigung

1. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch fort, wird das Mietverhältnis nicht gemäß § 545 BGB verlängert.

2. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn der Anhänger mit allem vereinbarten Zubehör abgeschlossen mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an dem festgelegtem Standpunkt unter Berücksichtigung eines bereits zukünftigen ausgeschilderten Park- oder Halteverbots standsicher abzustellen. Der Mieter hat den Anhänger frei von groben Verschmutzungen und Abfällen zurückzugeben. Weiterhin müssen bei der Rückgabe Bilder vom Anhänger auf dem zugesandten Link (an die vom Mieter angegebene E-Mail Adresse) hochgeladen werden. Entspricht der Anhänger nicht den vorstehenden Kriterien ist der Vermieter berechtigt, die notwendigen Kosten zur Herbeiführung der Rückgabefähigkeit, dem Mieter in Rechnung zu stellen.

3. Wird der Anhänger nicht nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Überschreitung eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 25 € je angefangenen Tag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Sofern der Mieter nachweisen kann, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, wird die Nutzungsentschädigung entsprechend angepasst.

4. Wird der Anhänger nicht an dem vereinbarten Ort zurückgegeben, hat der Mieter abhängig vom Aufwand der Rückführung Schadensersatz zu leisten (1,50 € je Kilometer Rückführungsaufwand). Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Sofern die vereinbarte vertragliche Vergütung die Möglichkeit einer kostenfreien und/oder kostenpflichtigen Stornierung eröffnet, muss der Mieter die Rechte fristgemäß ausüben. Der Mieter kann die Buchung bis 72 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Andernfalls fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 € an.

6. Unbenommen dessen verbleibt es dem Vermieter, den Vertrag mit dem Kunden ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn ein wichtiger Grund wie z.B. erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, unsachgemäßer bzw. insbesondere gegen Ziffer 3. und Ziffer 5. verstoßender Gebrauch, ausstehende und trotz Mahnung nicht beglichene Vergütungsansprüche vorliegt.


§5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von dem Vermieter bzw. wenn eine derartige nicht vorhanden ist nach der üblichen Vergütung (im Sinne von § 632 Absatz 2 BGB) zuzüglich Nebenkosten Skonti werden nicht gewährt.

2. Der Mietpreis ist für den vereinbarten Nutzungszeitraum in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Anhängerabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht.

3. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Paypal, Kreditkarte (Master, Visa), Lastschrift.

4. Der Vermieter wird dem Mieter eine Rechnung über die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen (ausschließlich elektronisch und/oder in Textform) zukommen lassen. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser dem Vermieter und dem Mieter, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Mieters an den Vermieter weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

5. Leistet der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Mieter nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.

6. Gerät der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet der Vermieter für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr, sofern er nachweisen kann, dass durch diese Mahnung entsprechende Kosten entstanden sind. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

7. Der Mieter hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Vermieter erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Rechnung als vom Mietern genehmigt. Der Mieter verpflichtet sich den Mietern bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.


§6 Haftung des Mieters

1. Die Anhänger vom Vermieter sind haftpflichtversichert

2. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen des Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten nicht als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit) und werden somit separat betrachtet. Der Vermieter erhebt für den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50 €. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

3. Der Mieter haftet für Schäden am Anhänger, sowie Zubehör in voller Höhe.

4. Der Mieter haftet für Schäden, die aufgrund eines vom Kunden zumindest fahrlässig mitverschuldeten Diebstahls des Anhängers entstehen, in voller Höhe.

5. Nach erfolgter Rückgabe des Anhängers haftet der Kunde bei Diebstahl des Anhängers, wenn er die Diebstahlsicherung nicht ordnungsgemäß am Anhänger angebracht hat. Die Beweislast liegt beim Kunden.

6. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen in voller Höhe, die durch ihn verursacht werden.

7. Der Mieter haftet für alle erkennbaren Schäden am Anhänger, die nicht vor Beginn der Ausleihe über den mitgesandten Link als bekannte Schäden durch den Mieter festgehalten wurden, oder im direkt nach erkennen via E-Mail an den Vermieter gemeldet wurden, es sei denn er kann nachträglich beweisen, dass diese nicht durch ihn verursacht wurden.


§7 Haftung vom Vermieter

1. Der Vermieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Mieters. Dies trifft zu bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherter Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

2. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter - unbeschadet der in Absatz 1 genannten Fälle - nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit).

4. Der Vermieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch die Mieter lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die den Mietern durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung) entstehen. Insbesondere übernimmt der Vermieter keinerlei Verantwortung für behördliche Prüfungen oder Dritter beim Mieter.

5. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Gegenstände, die im oder am Anhänger zurückgelassen werden, aufzubewahren. Der Vermieter haftet nicht für die Verschlechterung oder den Untergang zurückgelassener Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von dem Vermieter.

6. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) - Hiervon bleibt die uneingeschränkte Haftung des Vermieters für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten seinerseits zurückzuführen sind unberührt.


§8 Verjährung

1. Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln vom Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Vermieter, sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Vermieter beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr. Die gleiche Frist gilt für sonstige Gewährleistungsrechte des Mieters.

Vertragsschluss im E-Commerce (https://anhaengervermietung-kluemper.de)

3. Der Mieter kann für die von ihm begehrte Leistung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. Hierzu muss er insbesondere nach der Eingabe seiner sowie der nutzungsberechtigten Fahrer benötigten Mindestanmeldedaten:

Vor- und Nachname,

Anschrift (Straße, Ort, Postleitzahl),

E-Mail-Adresse und Telefonnummer,

Gewünschter Anhänger

Nutzungszeitraum

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig mieten“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgegeben. Die erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

4. Vor der Abgabe der Bestellungserklärung besteht für den Mieter die Möglichkeit sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, ändern bzw. zu korrigieren, um insbesondere Eingabefehler zu erkennen bzw. zu berichtigen. Der Mieter erhält nach Aufgabe seines Vertragsangebotes eine technische Buchungsbestätigung in Textform (mittels E-Mail-Nachricht), in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben wird. Diese stellt eine Annahmeerklärung nach Ziffer 2.3 (vgl. unter B.) dar.


§9 Datenschutz und zusätzliche Bedingungen

1. Die Anhänger sind aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet. Dieses GPS-Ortungsgerät ermöglicht dem Vermieter, den genauen Standort des Anhängers anhand der Geodaten zu ermitteln. Die Datenerhebung erfolgt nur, wenn der Vermieter begründete Anhaltspunkte für vertragswidrigen Gebrauch oder Diebstahl hat oder zur Erfüllung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für die genannten Zwecke.

2. Der Mieter darf die Leistungen vom Vermieter für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen nur dann zur Verfügung stellen, wenn der Vermieter schriftlich eingewilligt hat.

3. Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in „offenen Netzen“, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Mieter verantwortlich.

4. Es obliegt den Mietern, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Leistungsumgebung bzw. IT-Systeme ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten. Die Leistungen vom Vermieter entbinden den Mieter nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung, Aufrechterhaltung einer rechtskonformen Datenschutzorganisation sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.

5. Änderungen oder Ergänzungen jeglicher hier genannten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Vermieter nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.


§10 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters in Dortmund.

3. Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingungen als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.

4. Des Weiteren gelten unsere Datenschutzbestimmungen.


Stand: 31.01.2025